Allgemeine Mietbedingungen (AMB)
Allgemeine Mietbedingungen (AMB)
Pfadiheim Regensdorf
gültig ab 01.03.2026
1 Allgemeines
1.1 Vertragspartnerin und Vermieterin ist der Pfadiheimverein Regensdorf, Weiningerweg 28, 8105 Regensdorf (nachfolgend „Vermieterin“).
1.2 Das Pfadiheim dient in erster Linie dem Pfadibetrieb der Abteilungen Alt Regensberg und Altburg. Jeden Samstag von 12:00 bis 17:00 Uhr während den Schulzeiten steht das Pfadiheim ausschliesslich den aktiven Pfadis zur Verfügung und kann in diesem Zeitraum nicht gemietet werden.
1.3 Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AMB) sind integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkennt die Mietpartei diese als verbindlich
1.4 Bei minderjährigen Mietern ist der Vertrag durch einen gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Dieser haftet solidarisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.
1.5 Die Verwaltung und Aufsicht über das Pfadiheim obliegen dem Verein. Dieser entscheidet über die Belegung und ist abschliessende Rekursinstanz.
2 Mietobjekt
2.1 Das Pfadiheim Regensdorf liegt am Weiningerweg 28 in 8105 Regensdorf.
2.2 Das Mietobjekt umfasst:
- Aufenthaltsraum mit Cheminée für ca. 40 Personen
- Küche gemäss Ziffer 2.3
- Toiletten und 1 Pissoir
- Gruppendusche mit 2 Brausen
- Waschgelegenheiten
- Leiterzimmer für 6 Personen
- Schlafraum für 25 Personen
2.3 Küche: Die Küche ist mit einem Gastrokochherd, Backofen und Dampfabzug, einem grossen Kühlschrank, einem Geschirrspüler und Geschirr für 40 Personen ausgestattet.
2.4 Aussenbereich: Der Umschwung umfasst einen Sitzplatz mit 9 Festbankgarnituren 220/80 cm, eine Feuerstelle und eine Spielwiese mit ca. 1‘700 m2, zum Zelten geeignet (es dürfen keine Gräben angelegt werden).
2.5 Parkierung: Maximal 4 Parkplätze stehen direkt beim Heim zur Verfügung. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich unterhalb der Weiningerstrasse bei den Linden.
Parkplätze vor Ort beim Pfadiheim
3 Mietvertrag
3.1 Nach Erhalt einer Reservationsanfrage erhält die Mietpartei den Mietvertrag, sofern der gewünschte Termin noch verfügbar ist.
3.2 Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Mietvertrag inklusive den Allgemeinen Mietbedingungen ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt an die Heimverwaltung zurückzusenden, sowie die Anzahlung (Depot und Mietzins) mit beigelegtem Einzahlungsschein zu überweisen.
3.3 Die Anzahlung hat im Namen des Mieters, bzw. der Mieterin zu erfolgen.
3.4 Nach Eingang der Anzahlung und Gegenzeichnung des Mietvertrages durch die Vermieterin gilt die Reservation als definitiv.
3.5 Annulation: Erfolgt die Rücksendung oder Zahlung nicht fristgerecht, ist die Vermieterin berechtigt, die Reservation ohne weitere Mitteilung zu annullieren.
3.6 Untervermietung: Eine Untervermietung ist untersagt.
3.7 Stornierungskosten bei Vertragsrücktritt der Mietpartei:
bis 6 Monate vor Mietbeginn = 40% des Mietpreises, mindestens Fr. 100.--
bis 3 Monate vor Mietbeginn = 70% des Mietpreises, mindestens Fr. 100.--
bis 2 Monat vor Mietbeginn = 100% des Mietpreises, bei Lagern gilt als Mietpreis die Mindestbelegung (15 Personen) pro Nacht.
4 Nutzungsbedingungen
4.1 Sorgfalt: Das Mietobjekt ist sorgfältig zu behandeln.
4.2 Ordnung, Ruhe und Sicherheit: Die Mietpartei ist verantwortlich für Ordnung, Ruhe und Sicherheit während der gesamten Mietdauer.
4.3 Mobiliar: Das Mobiliar aus Innenräumen darf nicht ins Freie gebracht werden. Für den Aussenbereich stehen Festbankgarnituren zur Verfügung.
4.4 Schäden: Die Mietpartei haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer entstehen – unabhängig davon, ob diese durch sie selbst, Teilnehmende oder Dritte verursacht werden. Beschädigte Einrichtungsgegenstände oder andere Schäden sind der Heimverwaltung zu melden. Die Reparatur wird der Mietpartei in in Rechnung gestellt.
4.5 Zulässige Nutzung: Das Pfadiheim darf ausschliesslich für nicht-kommerzielle, private Anlässe genutzt werden.
Es dürfen keine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder Eintrittsgelder erhoben werden.
4.6 Wahrheitsgemässe Angaben: Art und Zweck des Anlasses sind vollständig und korrekt anzugeben.
Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen zur fristlosen Vertragsauflösung ohne Rückerstattung.
4.7 Nachbarschaft: Rücksichtnahme auf Nachbarn (Tennisplatz, Familiengärten) ist Pflicht. Bei Störungen (Littering, Lärm, Schäden, Falschparkieren) kann die Polizei eingeschaltet werden; die Vermieterin gibt Name und Kontaktdaten des Mieters, bzw. der Mieterin bekannt.
4.8 Rauchverbot: Im Gebäude gilt absolutes Rauchverbot. Im Aussenbereich sind Zigarettenreste ordnungsgemäss zu entsorgen.
Der Mieter, bzw. die Mieterin ist für die Durchsetzung des Rauchverbotes verantwortlich.
4.9 Offenes Feuer: Feuer ist ausschliesslich im Cheminée oder an der offiziellen Feuerstelle erlaubt.
Das Feuern auf dem gesamten Gelände, insbesondere auf allen Wiesenflächen ist untersagt.
4.10 Brandschutz: Im Haus sind zwei Feuerlöscher und eine Löschdecke vorhanden.
Missbräuchliche Verwendung ist verboten. Die Kosten bei missbräuchlicher Verwendung gehen zu Lasten der Mietpartei.
4.11 Cheminée: Brennholz kann gekauft werden, muss jedoch selbst und auf eigene Gefahr gespalten werden.
Die abgekühlte Asche ist im Aschenkübel zu entsorgen.
4.12 Heizung: Es stehen zwei Ölofen sowie ein Cheminée zur Verfügung. Die Ölofen werden automatisch gesteuert und dürfen auf keinen Fall abgedeckt werden (Achtung Brandgefahr!).
Es ist darauf zu achten, dass nur die nötige Energie verbraucht wird und alle Türen und Fenster in den kalten Jahreszeiten geschlossen sind.
4.13 Möblierung: Die Möbel sind nach Verwendung an den dafür vorgesehenen Standort zurückzustellen.
Zur Befestigung von Dekorationen an den Wänden und Deckenbalken sind ausschliesslich die installierten Befestigungsmöglichkeiten zu verwenden.
4.14 Übernachten: Pro Person ist ein Fixleintuch 90 × 190 cm sowie ein Schlafsack mitzubringen.
5 Reinigung
5.1 Verantwortlich: Die Reinigung des Pfadiheims und dessen Umgebung ist Sache der Mietpartei.
Die Räumlichkeiten und die Umgebung (Wiese, Wald, Feuerstelle) sind aufgeräumt und in sauberem Zustand gemäss Anschlag zurückzugeben.
5.2 Mitzubringen: Geschirrtücher, Putzlappen, Schwamm und WC-Papier sind von der Mietpartei selbst mitzubringen. Putzmittel stehen zur Verfügung.
5.3 Nachreinigung: Bei ungenügender Reinigung werden Nachreinigungskosten nach effektivem Aufwand der Mietpartei verrechnet. (Art. 7ff).
6 Übergabe und Abnahme
6.1 Übergabe: Das Pfadiheim wird auf die vereinbarte Zeit des Mietbeginns mit einer kurzen Instruktion und Schlüsselübergabe dem Mieter übergeben.
6.2 Ordnung und Sauberkeit: Das Pfadiheim mit Umgebung ist auf die vereinbarte Zeit der Abnahme in einem gereinigten, trockenen Zustand abzugeben.
Allfällige Mehraufwendungen werden gemäss Art.7ff der Mietpartei verrechnet.
6.3 Abnahme: Bei der gemeinsamen Abnahme/Abgabe wird der Zustand, die Ordnung, die Sauberkeit geprüft.
Allfällige Schäden, fehlendes Inventar, notwendige Nachreinigungen oder Entsorgungen werden festgehalten. Das Abnahmeprotokoll wird gegenseitig unterzeichnet.
7 Mietabrechnung
7.1 Nach Rückgabe des Pfadiheims wird eine Abrechnung über die Miete, Anzahl Übernachtungen, Nebenkosten, allfällige Schäden und fehlendes Inventar erstellt.
Diese Abrechnungskosten werden dem einbezahlten Depotgeld gegenübergestellt und abgerechnet.
7.2 Abfall: Der Abfall ist durch die Mietpartei zu entsorgen. Allfällige Entsorgung von Abfallsäcken werden pro Sack der Mietpartei verrechnet.
Preise pro Sack in CHF: 35 l 4.- / 60 l 6.- / 110 l 10.-.
7.3 Wartezeiten: Ab 15 Minuten wird die Wartezeit bei Übergabe oder Abnahme des Pfadiheims der Mietpartei zum Stundenansatz von 60.- verrechnet.
7.4 Nachreinigung: Wird der Mietpartei für die erste Stunde 120.–, jede weitere Stunde 60.– verrechnet.
7.5 Inventarverluste: Werden der Mietpartei verrechnet.
7.6 Schäden: Werden der Mietpartei verrechnet. Die Mietabrechnung bleibt bis zur Erledigung des Schadens offen.
7.7 Schlüsselverlust: Die Kosten einer neuen Schliessanlage werden der Mietpartei verrechnet.
8 Haftung und Versicherung
Die Mietpartei haftet für alle während der Mietdauer verursachten Schäden. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Vermietung.
Der Nachweis kann verlangt werden.
9 Vertragsauflösung
Die Vermieterin kann den Vertrag bei Vertragsverstössen sofort und fristlos auflösen.
Der Mietzins wird nicht zurückerstattet. Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben vorbehalten.
10 Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Es gilt das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
11 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Regensdorf (Bezirk Dielsdorf).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AMB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
12 Vermietungskontakt
Pfadiheimverein Regensdorf
Telefon +41 79 340 75 50
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02_AMB_PHR_20260301_F.pdf | 203 KB |